Netzzugang
Die Bahnreform vom 1. Januar 1999 ermöglicht es den Bahnen, fremde Bahninfrastrukturen zu nutzen. Dies gilt natürlich auch für das Netz der Zentralbahn. Dieses umfasst die beiden Strecken Luzern–Stans–Engelberg sowie Luzern–Brünig–Interlaken. Die Koordination der Trassenvergabe übernimmt die Betriebsführung der Zentralbahn in Stansstad.
Serviceleistungen und Auskünfte:
Die Infrastruktur der Zentralbahn bietet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verschiedene Serviceleistungen an (gem. NZV Art. 23). Weitere Auskünfte über die angebotenen Leistungen und Konditionen erhalten Sie bei:
zb Zentralbahn AG
Marketing und Verkauf
Postfach
Bahnhofstrasse 23
CH – 6362 Stansstad
Tel: 058 668 80 00
info@zentralbahn.ch
Die Zentralbahn, als Tochterunternehmung der SBB, wendet dieselben Preise an wie «Leistungskatalog SBB/BLS 2018/2019». Die Bestimmungen Infrastrukturdaten und AGB sind integrierende Bestandteile untereinander.